Rohtenburg: Bundesverfassungsgericht weist Klage von Armin Meiwes ab

Bild von Sebastian Lorenz
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Der als Kannibale von Rotenburg bekannte Armin Meiwes hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um den Filmstart von ROHTENBURGam Donnerstag, 18. Juni 2009, kurzfristig noch zu verhindern.

Der Grund: Der Film ROHTENBURGmit dem Hauptdarsteller Thomas Kretschmann unter der Regie von Martin Weisz sei auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale des Antragstellers hergestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag am heutigen Tag des Filmstarts abgewiesen.

2006 hatte Armin Meiwes den Filmstart von ROHTENBURGdurch eine Klage verhindert. Nach einem mehr als drei Jahre andauernden Rechtsstreit hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Mai 2009 die Aufführung des Films in Deutschland erlaubt. Der Bundesgerichtshof wies in letzter Instanz die Klage ab, da er die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes nicht verletzt sah, und machte den Weg für den Start des Films frei.

ROHTENBURGist weder spekulativ noch überzeichnet der Film die Handlung oder fügt Elemente hinzu, die die Realität verzerren. Der Vorgang selbst ist öffentlich. Er erfährt durch den Film nur eine andere, künstlerische Betrachtungsweise, so Helge Sasse, Vorstand der Senator Entertainment AG, das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung den Wert und die Bedeutung der Kunstfreiheit.